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Das ändert sich in 2012! Der Gründungszuschuss wird vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Änderungen gibt es bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Förderdauer: Voraussetzung für die Förderung ist künftig ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage). In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes geleistet zuzüglich 300 € monatlich als Pauschale für die soziale Absicherung (bisher neun Monate). In den folgenden neun Monaten beträgt der Gründungszuschuss 300 € monatlich (bisher sechs Monate). Quelle: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/neues-jahr-2012.html Raus aus der Komfortzone... rein ins Leben! ![]() Sichern Sie sich jetzt mein Frühjahrsangebot:
(BUND) Frauen gründen anders, sagt die KfW (Quelle: Die Fördermittelberater 07/2011) Twitt-Erfolg - Die deutsche Twitter-SchulungDie meistverkaufte Twitterschulung auf deutsch * 7 Tage Erfolgsleitfaden Twitter * eBook, Programme, Videos, Vorlagen * Leads, Traffic, Branding * Anfänger & Fortgeschrittene * Praxis- & Expertenwissen * Click Here!
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