| Förderung durch Dt. Rentenversicherung |
|
|
|
|
„Teilhabe am Arbeitsleben“ – Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Hierzu wird eine Vielzahl von Leistungen angeboten. Beabsichtigen Sie, eine behindertengerechte selbständige Existenz zu gründen, kann zur wirtschaftlichen und sozialen Absicherung in der Anfangsphase der Selbständigkeit (9 Monate) ein Gründungszuschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für weitere 6 Monate eine Unterstützung zur sozialen Absicherung möglich. Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen
Eine Leistung wird auch erbracht,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung) |


