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Stephanie Korte
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Mittwoch, 22.02.2012
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AGB PDF Drucken E-Mail

Beratungsbestimmungen - AGB 1/2010

Präambel

Das Unternehmen beauftragt Stephanie Korte mit den Aufgaben gemäß separater Vereinbarung.

Im Rahmen der Beratung wird Frau Stephanie Korte mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten dem Unternehmen Lösungen präsentieren, die dem Stand der Entwicklung der Branche und - nach ihrer begründeten Auffassung - den Bedürfnissen des Unternehmens in bester Weise gerecht werden.

Frau Korte erklärt sich bereit, im Rahmen einer zeitlichen Absprache, die vorgeschlagenen Lösungen zu begleiten, oder auch im Namen des Unternehmens Teilaufgaben selbst durchzuführen.

Alle von Frau Korte gemachten Vorschläge sind objektiv und unterliegen keiner wie auch immer gearteten Abhängigkeit von anderen Firmen oder Personen.

I. Aufgabenstellung

Die Aufgaben und zu erzielenden Ergebnisse sind im Einzelnen durch die vorgenannte Leistungsbeschreibung sowie den Zeitplan eingegrenzt.

Das Unternehmen wird Frau Korte die erforderlichen Auskünfte geben oder die zu benennenden Personen für notwendige Abklärungsgespräche freistellen.

Frau Korte wird in abgesprochenen Abständen Zwischenergebnisse vorlegen bzw. Vorschläge diskutieren, um die weitere Arbeit durchführen zu können.

II. Vorgehensweise

Unabhängig von Einzelabsprachen im Rahmen der Leistungsbeschreibung, besteht die Aufgabe der Beratung im Wesentlichen aus

- der Analyse des Ist-Zustandes

- der Prüfung und Entwicklung alternativer Vorgehensweisen

- der Präsentation begründeter Vorschläge einschließlich der dazu erforderlichen Handlungshinweise

- der Umsetzung der gemachten Vorschläge (je nach Vereinbarung)

III. Art und Umfang der Leistungen

Gemäß Leistungsbeschreibung/Angebot und schriftlicher Vereinbarung

IV. Art der Zusammenarbeit

In allen Entwicklungs- und Realisierungsphasen arbeitet das Unternehmen eng und vertrauensvoll mit Frau Korte zusammen.

Frau Korte steht selbst für jeden Kontakt zur Verfügung, es sei denn, dass im Rahmen der Abwicklung des Auftrages Teilaufgaben von ihr an andere Personen weitergegeben werden. Auch in einem solchen Fall verbleibt aber die gesamte Verantwortung für die Abwicklung des Auftrages bei Frau Korte.

V. Zeitaufwand und Honorar

Der Zeitaufwand ist, wie vereinbart oder gem. beigefügtem Plan, eingegrenzt.

Honorare: Siehe schriftliches Angebot.

Frühzeitige Verschiebungen von vereinbarten Terminen sind ohne Kosten prinzipiell möglich. Kurzfristige Verschiebungen (innerhalb von 24 Std.) führen zur Berechnung der entstandenen Kosten, mindestens aber die Hälfte der vereinbarten Honorare.

VI. Zahlungsbedingungen

Falls nicht im Angebot anders vorgeschlagen, gelten folgende Zahlungsrhythmen als vereinbart:

a) 1/3 der berechneten Gesamtsumme als Anzahlung zur Auslösung der Vertragslaufzeit

b) 1/3 nach Ablauf der Hälfte der im Zeitplan vorgesehenen Zeit und/oder auf monatliche Rechnung, je nach Dauer der Beratungsvereinbarung

c) 1/3 nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Beratungsberichtes oder

d) gemäß separater Absprache - abhängig von der Beratungsdauer

Für jede Rate werden separate Rechnungen aufgemacht, die zur sofortigen Zahlung - ohne Abzug - auf das angegebene Konto fällig sind.

Der Zahlungseingang gilt als Vertragserfüllung und alle weiteren Aufgaben sind an den fristgerechten Zahlungseingang gebunden.

Sind nur temporäre Beratungsleistungen - wie z. B. begleitende Beratung, Beratungsgespräche, Schulung, Training, Coaching, oder ähnliches – vereinbart, erfolgt die Zahlung gegen monatliche Abrechnungen mit den vereinbarten Belegen. Im Falle von Coaching per Mail oder Telefon werden die Zeiten –aus Abrechnungsgründen - auf volle 10 Minuten aufgerundet.

VII. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot fixierten Datum und läuft entsprechend dem Zeitplan. Eventuell erforderliche Verschiebungen werden schriftlich vereinbart.

Der Vertrag endet automatisch mit Übergabe des endgültigen Berichtes bzw. nach festgelegtem Datum.

Eine vorzeitige Kündigung ist unter Anrechnung der geleisteten Arbeit und Zahlung der betreffenden Beratungshonorare (zuzüglich 30 % des verbleibenden Auftragswertes für Nichtannahme anderer Aufträge), jederzeit dann möglich, wenn die Erreichung des Beratungszieles trotz Nachfristsetzung gefährdet ist. Dies gilt für beide Vertragsparteien.

Eine vereinbarte, aber ausbleibende, Zahlung berechtigt Stephanie Korte zur fristlosen Kündigung und Berechnung der gutgläubig aufgewendeten Vorarbeiten für die fristgerechte Erfüllung des Vertrages.

VIII. Schiedsgericht

Für den Fall einer nicht zu klärenden Meinungsverschiedenheit der Parteien unterwerfen diese sich dem Schiedsgericht Aachen. Ein entsprechender Schiedsspruch gilt für beide Parteien gleichermaßen, unter Ausschluss und zur Vermeidung der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

IX. Geheimhaltungspflicht

Frau Korte verpflichtet sich, alle - ihr im Laufe der Beratung bekannt werdenden - Firmeninterna streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen zu keiner Zeit (außer in Absprache mit dem Unternehmen oder in pflichtgemäßer Erfüllung des Vertrages) Dritten gegenüber zu verwenden.

X. Gewährleistung

Frau Korte betreut das Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen. Bei ihrer Tätigkeit hat sie die Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes nach § 347 HGB zu wahren.

XI. Sonstiges

Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Aachen.

 
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